Mit Pistole zum Patienten

Mit der Pistole in der Tasche darf ein praktischer Arzt in Soest nachts seine Patienten in sozialen Brennpunkten besuchen. Mit dieser Entscheidung hat sich jetzt die 14. Kammer des Verwaltungsgericht Arnsberg gegen den Soester Landrat gestellt. Der hatte, wie berichtet, dem Allgemeinmediziner, die Erlaubnis versagt, muss jetzt aber den Waffenschein grundsätzlich erlauben.

Der Arzt ist nebenbei Jäger, er hat also Erfahrung mit Waffen. Außerdem hat er, so die Richter, durch seine besonnenen Reaktionen in der Vergangenheit bewiesen, dass er in Notwehrlagen Ruhe bewahrt und den Einsatz der Waffe als letztes Mittel begreift. Dazu kommt, dass der Mediziner glaubhaft machen konnte, dass er schon mehrfach in seiner Praxis und außerhalb bei seiner ärztlichen Tätigkeit auch…

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Themen: Waffen , Pistole

Erschienen 26. November 2007 auf http://www.lawblog.de.

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