Mit Kanonen auf Spatzen geschossen

In einer Beratungshilfesache wurde nach Abschluss abgerechnet. Brutto 42,84 EUR. Darin 6 EUR Pauschale nach VV 7002. Es wird mit Unterschrift anwaltlich versichert, dass die Gebühren und Auslagen angefallen sind.

Hilft natürlich nichts. Die Urkundsbeamtin teilt mit:

“Nach herrschender Auffassung fallen bei Erteilung eines mündlichen Rates Post- bzw. Telekommunikationsgebühren nicht an” Herrschen tun hier nur die Urkundsbeamten, die wegen solcher Peanuts eine Auszahlung, die bereits seit 3 Monaten auf Eis liegt, um weitere Wochen verzögern.

Und “Es wird um nähere Erläuterung bzw. Begründung gebeten, dass die Post- bzw. Telekommunikationsgebühren tatsächlich angefallen sind.”

Naja, werden wir also von den Briefumschlägen mit den aufgeklebten Briefmarken künftig Kopien anfertigen. Ob wir die dann auch abrechnen können? Und die Telefonate am besten auf Tonband aufnehmen. Oder die Mandanten Bestätigungen schreiben lassen, …

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Themen: Porto , Peanuts
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 17. August 2010 auf http://www.r-tape.de.

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