Mit einem handschriftlichem Testament ….

…. wäre das wohl nicht passiert. Aufopferungsvoll hat sich meine Mandantin in den vergangenen Jahren um ihren Vater gekümmert, ihr Bruder hingegen „verpasste“ sogar dessen Beerdigung.

Dieses familiär angespannte Verhältnis zwischen Vater und Sohn hatte zur Folge, dass dieser nur seinen gesetzlichen Pflichtteil erben sollte. So war es jedenfalls testamentarisch gewollt. Nachdem mir das Testament im Zuge der erbrechtlichen Auseinandersetzung vorgelegt wurde, brach für meine Mandantin aber eine Welt zusammen. Was war geschehen?

Ihr Vater hatte seinen letzten Willen nicht handschriftlich, sondern auf seinem Computer verfasst und sodann ausgedruckt. Gemäß § 2247 BGB ist aber nur ein komplett eigenhändiges, also handschriftliches Testament des Erblassers wirksam, der Computer- oder Schreibmaschinenausdruck wird hingegen nicht als Testament anerkannt, selbst wenn dieser eigenhändig vom Erblasser unterschrieben wurde.

Dies mag im Zeitalter von Fax, Computer und Email historisch und somit veraltet klingen, hat aber einen ganz simplen Grund, warum hiervon bis heute noch nicht abgewichen wurde. Eine bloße Unterschrift lässt sich leicht fälschen, ein ganzer handschriftlicher Text hingegen kann graphologisch untersucht werden, ob dieser auch tatsächlich vom Erblasser stammt.

Blinde und Personen die nicht schreiben können, müssen sogar einen Notar aufsuchen, damit dieser für sie ein sog. öffentliches Testament errichtet, denn selbst ein in Blindenschrift verfasstest Tes…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Ihr Recht , Handschriftliches Testament

Erschienen 23. November 2010 auf http://www.jeroch.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Aktuell: Nachtrag zu einem Testament

Juraexamen.info | 30. September 2011 — Eine kürzlich ergangene Entscheidung des OLG Celle beschäftigte sich mit der Wirksamkeit von nachträglichen Verfügungen auf ein…

Erbeinsetzung durch Liste?

Rechtsanwälte Spoth Beyer Reidlingshöfer | 6. Dezember 2010 — Die Einsetzung von Erben durch eine einem handschriftlichen Testament beigefügte Namensliste ist nach einem Beschluss des OLG M…

Die Unterschrift muss unter das Testament

Recht gesprochen | 28. April 2011 — Dass ein Testament in allen Bestandteilen strengen Formerfordernissen genügen muss, hat das OLG München in einem Beschluss au…

Erbrecht: Testament mit herausgeschnittenem Text

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 31. Mai 2008 — Wird ein Erbscheinsantrag auf ein Testament gestützt, das ersichtlich unvollständig ist, da aus der Urkunde ein Teil des Texts her…

Erbrecht: Ein dementer Erblasser kann kein wirksames Testament errichten

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 17. August 2008 — Das Testament eines dementen Erblassers kann wegen Testierunfähigkeit unwirksam sein. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG…

Vermächtnisanordnung: Auslegung einer Vermächtnisanordnung

Paluka.de: Blog | 13. Dezember 2010 — Findet sich in einem privatschriftlichen Testament neben einer Vermächtnisanordnung auch der Satz „eine Erbeinsetzung möchte ic…

Vermächtnisanordnung: Auslegung einer Vermächtnisanordnung

Paluka.de: Blog | 13. Dezember 2010 — Findet sich in einem privatschriftlichen Testament neben einer Vermächtnisanordnung auch der Satz „eine Erbeinsetzung möchte ic…

Unterschrift ist Unterschrift und nicht Überschrift, und erst recht nicht “Oberschrift” – Formgültigkeit eines Testaments

Depesche quinta essentia | 8. April 2012 — Die deutsche Sprache ist schön und eindeutig. Wenn etwas zur Wirksamkeit unterschrieben sein muss, dann ist das Wort “unter” …

Erbrecht: Änderungen und Ergänzungen von Testamenten

Paluka.de: Blog | 13. September 2011 — Möchte ein Erblasser sein Testament ändern oder ergänzen, so müssen die strengen Formvorschriften beachtet werden. Nachträge au…

Gilt auch ein unauffindbares Testament?

Rechthaber | 21. Juni 2010 — Jedes Testament schafft Gewinner und Verlierer. Wer ein Testament schreibt, entscheidet darüber, wer erbt und wer leer ausgeht,…