Mit Günther Jauch und Stern-TV in die 30-jährige Haftungsfalle

Heute Abend war es wieder soweit. Nachdem letzte Woche der Vertreter der Musikindustrie, Rechtsanwalt Rasch und der Vertreter des "kleinen Mannes" Rechtsanwalt Solmecke sich bei Günther Jauch in der Sendung Stern-TV über die "Abmahnwellen" wegen illegaler Down- bzw. Uploads stritten, waren heute Abend ein Staatsanwalt, der laut Stern-TV die "Abmahnpraxis" der Musikindustrie für ungerechtfertigt und ein IT-Experte, der die Gerichtsentscheidungen für nicht nachvollziehbar hält und natürlich wieder Rechtsanwalt Solmecke am Start. Stern-TV greift das Thema nach eigenem Bekunden ein weiteres Mal auf, da die Reaktionen des Publikums überwältigend waren. Das ist nachvollziehbar. Denn wann bekommt man schließlich den Kampf Gut gegen Böse im Reality-Format geboten? Und dazu noch mit Happy End? Mit der Präsentation von Aufsehen erregenden Zahlen wie 50.000 Abmahnungen pro Jahr und Kosten von bis zu 10.000,00 EUR pro Abmahnung erhitzt man dramaturgisch effektvoll die Gemüter, um dann ganz wie ein seriöses Verbrauchermagazin Lösungen anzubieten. Stern-TV gewährt den "Opfern" der Musikindustrie auf der hauseigenen Webseite unter Zusammenarbeit mit der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger - natürlich kostenfreien - Rechtsrat in Gestalt einer "vorbeugenden Unterlassungserklärung", die man ungefragt gegenüber der Musikindustrie abgeben solle. Wir berichteten. Damit spare man "zumindest die immensen Rechtsanwaltskosten", denn man könne nach Eingang der Unterlassungserklärungen bei der Musikindustrie "nicht mehr kostenpflichtig abgemahnt werden". An der Zweckmäßigkeit einer solchen Vorgehensweise kommen einem Juristen erhebliche Zweifel. Denn abgesehen von dem Problem, dass man damit gegebenenfalls schlafende Hunde weckt (nicht ohne Grund sagte Rechtsanwalt Rasch in der letzten Sendung auf die Empfehlung Solmeckes, eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, schlicht "Finde ich gut!") wird völlig übersehen, dass eine solche Erklärung ausschließlich für so genannte "Störer" in Betracht kommt, also nicht für Täter der Urheberrechtsverletzung. Der Täter haftet nämlich - wie auch auf der Stern-TV-Seite ausgeführt - neben Unterlassung auch auf Schadensersatz. Und der Schadensersatz umfasst selbstverständlich auch die Rechtsanwaltskosten, die schon bei der Bearbeitung des Falles in einem Stadium anfallen, in dem der Verletzer namentlich noch nicht bekannt ist und von der Staatsanwaltschaft womöglich erst ermittelt wird. Die Behauptung, dass man durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung in jedem Fall die Rechtsanwaltskosten spart, ist also schlicht falsch. Bezeichnenderweise hält es Stern-TV für notwendig, darauf hinzuweisen, dass man sich einen fachlich versierten Anwalt wenden solle, wenn man in Bezug auf die vorbeugende Unterlassungserklärung unsicher sei. Der Begriff Unsicherheit trifft das Gefühl beim Lesen der vorgefertigten Erklärung nicht ganz. Fassungslosigkeit wäre schon eher richtig. Jemand, der sich auf de…

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Themen: Günther Jauch

Erschienen 18. Oktober 2007 auf http://www.lampmann-behn.de/blog/index.html.

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