Mit einem 300-Euro-Schein bezahlen?

Die 50-jährige Frau wollte den Wasserkocher bezahlen. Mit einem 300-Euro-Schein. Das führte zu einem Strafverfahren. Denn: Diese Stückelung gibt es nicht. Das konnte sie nicht wissen, sie hatte ja nur einen Sonderschulabschluss.

Nicht aufgefallen ist ihr auch, daß nackte Frauen die Blüte zierten, statt Europa “Eros” auf dem Schein prankte und die Sterne der Europafahne sich als Herzchen entpuppten.

Das Strafverfahren wurde eingestellt. Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500,00 Euro. Das geht dann ja locker mit zwei 250er-Scheinen.

Die Frau hat Glück gehabt, denn bei Geldfälschung reagiert der Sta…

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Themen: Taz
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 27. Januar 2007 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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