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Mit den Füßen nach vorne

am 12.02.2007 von http://www.lawblog.de

Mandanten teilen mir mit, ihr Prozessgegner werde gerade mit beiden Füßen nach vorne aus der Wohnung getragen. Der Nachbar soll schon zwei Wochen tot in der Wohnung gelegen haben.
Damit ist das Verfahren unterbrochen (§ 239 Zivilprozessordnung). Es ging um Unterlassungsansprüche. Also liegt es nicht nahe, den Prozess in der …

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