Misthaufen Internet: Arbeitsrecht
am 01.08.2007 von JuracityBlog
Das Internet ist ein Misthaufen. Hat ein MIT Professor gesagt und er hat recht. Gerade bei rechtlichen Fragen findet man viel Unsinn und überholte Rechtsstände. Wer sich also auf solche Aussagen verlässt, ist schlecht beraten.
Ein Beispiel:
“Die Arbeitsgerichte entscheiden oft auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung, denn bei Änderungskündigungen versäumen Arbeitgeber oft, eine gerechte Sozialauswahl durchzuführen. Neben Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter und Familienstand sind auch Unterhaltspflichten und Schulden bei der Frage zu berücksichtigen, wer von der Änderungskündigung betroffen sein soll.”
Eine Falschinformation von Moneytimes, gefunden bei Channelpartner
Finden Sie heraus, warum die beiden “halbfett” markierten Aussagen zur Änderungskündigung falsch sind. Oder schicken Sie uns weitere Beispiele.
“Das Internet ist ein großer Misthaufen, in dem man allerdings auch kleine Schätze und Perlen finden kann” hat Weizenbaum allerdings auch gesagt. Schätze und Perlen …
Aktuelles zur Änderungskündigung
JuracityBlog / Bei jeder Änderungskündigung sind mehrere Fristen zu beachten! Wir sagen Ihnen, welche Fristen nach Erhalt einer Änderungskündigung zu beachten sind. Eine erste Frist bei der Änderungskündigung: (more...)…
Betriebsübergang nach § 613 a BGB: Man muss sich schon entscheiden, was man will …
JuracityBlog / sinngemäss mit dieser Begründung wies das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 24.08.2006 - Aktenzeichen 8 AZR 154/05) die Klage einer Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma zurück. Die Mitarbeiterin wurde ursprünglich von einem Reinigun…
Altersdiskriminierung bei Abfindungen? Ältere Arbeitnehmer erhalten bei Kündigung oder Aufhebung geringere Abfindung
JuracityBlog / so das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) in einer neuen Studie. Ältere Beschäftigte ab 55 Jahren erhalten danach sogar häufiger geringere Abfindungen. Ansonsten sei die Betriebszugeh…
Änderungskündigung: Arbeitnehmer muss Annahme der Änderung binnen drei Wochen erklären
JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil (BAG vom 01.02.2007 - Aktenzeichen 2 AZR 44/06, Pressemitteilung hier >>, Volltext liegt noch nicht vor). Das BAG hatte einen Fall zu beurteilen, in der einem Arbeitneh…
Änderungskündigung: Vom Hunde im Wasser
JuracityBlog / Bei der Änderungskündigung darf der Arbeitgeber nicht mehr ändern, als unbedingt erforderlich ist. Eine evangelische Kirchengemeinde hatte einem ordentlich nach BAT-KF eigentlich unkündbarem Hausmeister gekündigt und ihm im W…
Änderungskündigung zur Entgeltsenkung; Arbeitnehmerüberlassung
Rechtblog / Eine Änderungskündigung zur Entgeltsenkung ist nicht allein deshalb sozial gerechtfertigt, weil eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren (tariflichen) Lohn festzulegen, als er d…
BAG: Änderungskündigung - Annahme des Änderungsangebots nach Ablauf von 3 Wochen
Rechtblog / Spricht der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aus und will der Arbeitnehmer das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen, so steht ihm hierfür gemäß Â§ 2 Satz 2 KSchG längstens eine Erklärungsfrist von drei…
Hitzefrei? Arbeitnehmer und die Sommerhitze
JuracityBlog / erst lechzt man danach, dann ächzt man darunter: Die Sommerhitze. Weder Klimakatastrophe noch die liebe Sonne kann was dafür, Schuld ist meist die “transparente Glas und Stahl-Architektur” und manchmal auch eigene Fehler beim…
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Sollen Entlassungen vermieden und dennoch Kosten gesenkt werden, greifen Arbeitgeber immer häufiger zur Änderungskündigung.
