Unteroffiziere misshandeln Untergebenen
Rechtslupe | 3. Februar 2012 — Ein Vorgesetzter bei der die ihm untergebenen Soldaten entwürdigend behandelt, muss mit disziplinarrechtlichen Sanktionen rechn…
Leider häufen sich Fälle der Gewalt in den eigenen Reihen der Soldaten – nicht Mannschaftszusammenhalt ist dann der Fall, sondern Unterdrückung und Gewalt gegen andere, die nach Dienstgrad niedriger gestellt sind. Härte ist dann keine Tugend mehr, die in der Ausbildung und im Ernstfall wichtig sein könnte, sondern wird zur Waffe. Oft wird ein gewalttätiges und misshandelndes Verhalten als Spaß heruntergespielt. Auch in diesem Fall war das so. Bei der Marine lag solch ein Fall der Misshandlung vor. Das Bundesverwaltungsgericht hatte ein Urteil zu fällen, wie das Verhalten zu bewerten und zu bestrafen ist und wie mit den Äußerungen der Angeklagten zur Verteidigung umgegangen werden muss.
Hauptgefreiter wurde von Vorgesetzen misshandeltZwei Unteroffiziere der Marine misshandelten einen Untergebenen. Der Untergebene war ihnen unterstellt, sollte eigentlich von ihnen lernen, seine Aufgaben auf dem Schiff auszuführen. Er hatte den Dienstgrad des Hauptgefreiten inne. Auf dem Schiff fesselten sie den Hauptgefreiten an Händen und Füßen mit Klebeband, spritzen ihn mit einem Wasserschlauch nass, ließen das kalte Wasser in seine Hose laufen und stellten ihn hinter angetretene Soldaten. Laut Pressemitteilung des BVerwG stand er dort bis die anderen wegtraten. Dann erst war sein Zustand offen zu sehen. Die beiden Soldaten wurden angeklagt, verteidigten sich aber damit, es sei nur ein Spaß gewesen. Von der Vorinstanz des Truppendienstgerichtes wurden sie verurteilt. Die Strafe: Ein vierjähriges Beförderungsverbot und eine Kürzung ihrer Bezüge um ein Zehntel für die Dauer von vier Jahren. Die Angeklagten aber gingen in Berufung.
BVerwG: Entwürd… » Vollständiger ArtikelErschienen 3. Februar 2012 auf http://www.rechtsanwalt.com/news.
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