Missbrauchsgebühr am Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht kann zur Vermeidung offensichtlich aussichtsloser Prozesse eine Missbrauchsgebühr verhängen. Davon hat es jetzt laut einer Pressemitteilung auch Gebrauch gemacht:

Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem Bevollmächtigten eines Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt, weil er entgegen einem entsprechenden Hinweis des Gerichts für den Beschwerdeführer eine offensichtlich aussichtslose Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde war ein Bußgeldverfahren wegen eines Parkverstoßes.

Zur Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, es müsse es nicht hinnehmen, d…

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Grundrechtsschutz

Erschienen 18. Mai 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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