"Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen"

ist die Überschrift zu § 132a StGB, dessen Absatz 1 Nr. 1 Grundlage für einen Strafbefehl des Amtsgerichts Heidelberg sein dürfte. Der Umfang der Geldstrafe deutet entweder auf ein überzogenes Strafmaß an Tagessätzen oder auf eine außerordentlich günstige, womöglich sogar nur geschätzte Einkommenslage des Beschuldigt…

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Themen: Proceedings , Heidelberg , Gunther Von Hagens

Erschienen 13. Januar 2005 auf http://blat.antville.org/.

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