Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
am 13.01.2005 von http://blat.antville.org/
ist die Überschrift zu § 132a StGB, dessen Absatz 1 Nr. 1 Grundlage für einen Strafbefehl des Amtsgerichts Heidelberg sein dürfte.
Der Umfang der Geldstrafe deutet entweder auf ein überzogenes Strafmaß an Tagessätzen oder auf eine außerordentlich günstige, womöglich sogar nur geschätzte Einkommenslage des Beschuldigten …
Kein professoraler Titelmißbrauch
Blickpunkt Recht & Steuern / Der als “Leichenplastinator” bekannt gewordene Prof. Dr. Gunter von Hagens wurde jetzt vom Oberlandesgericht Koblenz vom Vorwurf unberechtigter Titelführung freigesprochen. Damit hob der 2.Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe…
Schöner Abschlag
Mord ist mein Beruf / Als die Steuerfahndung in der Tür stand, hatte mein Mandant, dessen Ehefrau ein Chinalokal betreibt, den Beamten mitgeteilt, dass ca. 20 % der Einnahmen nicht verbucht werden. Nach weiteren Ermittlungen samt Probekochen gab es einen Strafbefehl…
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Blickpunkt Recht & Steuern / Die nichtumsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG setzt nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass die übertragenen Vermögensgegenstände die Fortsetzung einer bis…
Kopftuchgesetz Baden-Württemberg
blat.antville: Simons Blawg / hält der Beurteilung durch das Bundesverwaltungsgericht stand. Die entscheidende Textpassage des Gesetzes - § 38 Abs.2 Landesschulgesetz Baden-Württemberg lautet: Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nach § 2 Abs. 1 d&u…
UNBESTIMMT
LawBlog / Für den Gesetzgeber hagelt es mal wieder Ohrfeigen. Der Bundesgerichtshof hält den verschärften Straftatbestand der Steuerhinterziehung für möglicherweise verfassungswidrig, berichtet beck-aktuell. Wer in großem Umfang…
Ab ins Archiv!
Archivalia (Archivrecht) / Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt 2. Senat, Beschluß vom 18. November 1997, Az: B 2 S 353/96 JMBl ST 1998, 424-427 (Leitsatz und Gründe) VwRR MO 1998, 39-40 (Leitsatz und Gründe) Leitsatz 1: Es widerspricht § 73…
