Missbrauch von geistig Behinderten
In Lüneburg stand ein Pfleger vor Gericht, der eine geistig behinderte Heimbewohnerin vergewaltigt hat. Strafverfolgung und
Aufklärung sind in diesem Bereich besonders schwierig.
Bianca W. brachte am 12. Februar 2006 einen Sohn zur Welt. Die Pflegerinnen fanden das Kind in ihrer Windel. Der Fötus war 22 Wochen
alt, so vermutet das gerichtsmedizinische Institut. Wäre Bianca W. nicht schwanger geworden, wäre es nie zu dem Prozess gegen den
Pfleger gekommen, der sie vergewaltigt hat. Bianca W. ist das, was man das ideale nennen könnte: Sie kann sich nicht verständlich machen. Seit sie als neun Monate altes Kind
Hirnhautentzündung bekam, ist sie auf dem Stand einer Einjährigen stehengeblieben.
Experten schätzen, dass das Risiko behinderter Heimbewohnerinnen, sexuelle Gewalt zu erleiden, doppelt so hoch ist wie das nicht
behinderter Frauen. Aber die Öffentlichkeit nimmt das nicht wahr. “Behinderte Menschen gelten als sexuell nicht attraktiv”, sagt
Julia Zinsmeister, Professorin am Institut für Soziales Recht an der Fachhochschule Köln. “Und offenbar wird allgemein angenommen,
dass nur attraktive Menschen sexuell missbraucht werden.” (…)
Das Lüneburg verurteilt Peter S. zu 3
Jahren und 4 Monaten Haft. Zuvor darf er noch ein Schlusswort sagen: “Ich weiß nicht, wie es dazu kam”, sagt Peter S. “Ich hatte die
Frau doch zur Pflege.”
Strafverfolgung
Anzeigebereitschaft: Die Strafverfolgung beim sexuellen Behinderter ist aus mehreren Gründen schwierig. Meist gibt es keine Zeu…
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