Missbrauch von Domainnamen - Löschung!
Eigener Leitsatz:
Wenn die DENIC auf eine mögliche Rechtsverletzung hingewiesen worden ist, ist sie nur dann gehalten, die Registrierung des
beanstandeten Domainnamens zu löschen, wenn die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Dies ist
erfüllt, wenn es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke handelt. Aufgrund eines solchen
Hinweises kann auch ein Sachbearbeiter der DENIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, ohne weiteres erkennen, dass
diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in ansässigen privaten Unternehmen zustehen.
Bundesgerichtshof
Pressemitteilung Nr. 172/2011 zum Urteil vom 27.10.2011
Az.: I ZR 131/10
Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC,
eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain ".de" vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser
Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort "regierung"
und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. "regierung-oberfranken.de"). Der Kläger, der für seine
Regierungsbezirke ähnliche Domainnamen hat registrieren lassen (z.B. "regierung.oberfranken.bayern.de"), verlangt von der Beklagten,
die Registrierung dieser Domainnamen aufzuheben. Landgericht und a.M. haben der Klage stattgegeben. Nachdem die umstrittenen
Domainnamen inzwischen gelöscht worden und diese Domainnamen für den Kläger registriert sind, hat der Kläger den Rechtsstreit in der
Hauptsache für erledigt erklärt. Da sich die Beklagte der Erledigungserklärung nicht angeschlossen hatte, musste heute darüber
entschieden werden, ob die Klage ursprünglich begründet war. Diese Frage hat der BGH in seinem heute verkündeten Urteil bejaht und der
Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Zwar treffen die DENIC, die die Aufgaben der Registrierung der Domainnamen ohne
Gewinnerzielungsabsicht erfüllt, nach der Entscheidung "ambiente.de" des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17. Mai 2001 - I ZR 251/99, …
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