Obazda: Deutsches Patent- und Markenamt muss nach Entscheidung BPatG neu prüfen
Jus@Publicum | 23. September 2011 — . Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte beim Patentamt in München einen Antrag eingereicht, dem das …
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…es gibt ja Leut’ die streit’n drum, um des Trumm“
In diesem Fall u.a. die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft. Die hat nämlich beim Patentamt in München einen Antrag eingereicht – und dem hat das Patentamt stattgegeben. (Siehe Bericht u.a. hier und dort)
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Mir ist es schon deswegen wurscht, weil ich mir eh nienienieniemals einen fertig ‘zambazten Obazdn bestellen oder irgendwo kaufen würde. (Warum das so ist, darf gern hier nachgeschmankerlt….pardon: nachgeschmökert werden. Mit Vorschlag für Rezepte und Variationen von herzhaft bis - jaaaa, fruchtig, weil’s gar so g’schmackig passt. Und bevor Sie das bezweifeln, Trauben, Apfel, Birnen und anderes zu Käse mögen Sie ja auch, oder nicht, gell?)
Ob mit Patent geschützt oder nicht, in meiner Burg (my home & my is my castle) gilt auch beim Kas’, was „die Burgherrin“ als Obazdn bezeichnet, Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft und Patent hin oder her, da kennt die Münchnerin nix…“dafür braucht’s ned amoi a Revolution,….da mach’ ma einfach ganz kurzen Prozess“. Kürzer als den beim Bundespatentgericht allemal – und regelrecht als Schnellgericht eben den eigenen Obazdn. Hausgemacht. Denn – soweit käm’s grad noch, dass der Obazde jetzt nur noch nach Einheitsrezept hergestellt und als solcher dann servierbar wäre. Das ist ja schon rein nach der Überlieferung nicht machbar. der kein wirklich unzweifelhaftes Originalrezept zu entlocken ist. Ausser dass Katharina Eisenreich, jene Wirtin im Weihenstephaner Biergarten, auf die die „Kreation“ zurückgehen soll, aus schon zu lang gereiftem und nicht mehr verkäuflichem Camembert und Brie eben jenen Obazdn ‘zambatzt haben soll. Und über das, was sonst noch drin war und warum welche weiteren Zutaten grad deswegen dann noch hineinkamen, schweigt meiner kulinarischen Schmankerl-Seele Herz dann lieber. Stattdessen lieber die Freiheit, mit besten und frischen und g’schmackigen Zutaten selbst Hand an die eine oder andere Rezept-Variante legen. Zumindest…….. hier. Und natürlich auch für’s Körberl, das zünftig mit derlei und anderen Schmankerln gefüllt mit in den Biergarten genommen wird. Da stellt sich dann ebensowenig die Frage, ob dort der Wirt das Angebot auf seiner Schiefertafel oder in den Menükartln noch mit „Obazdn“ anreichern darf. Wenn er nicht grad ein Convenience-Sortiment aus einem über das Patentrezept verfügendes Unternehmen führt, sondern das eines anderen Herstellers oder – jasackra! – womöglich einen hausgemachten „pssssssstttttYoushallnotcallhimObazdn“ ? Mein Biergartenkörberl ist patent, aber patentvogelfrei hausgemacht – so kann’s also mir eh wurscht sein. Und wer unter meinen Spezln und Freunden einen Obazdn – ob gekauft oder selbst ‘zambazt macht da keinen Unterschied – auf den Tisch bringt, wenn ich ihn besuche, muss dieses Risiko ein…
» Vollständiger ArtikelErschienen 25. August 2011 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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Eigentlich ist er im Biergarten zu Hause. Im Herbst müssen sich aber die Richter mit ihm beschäftigen. Die Frage ist, wann darf der Obazde ein Obazda sein? Ein Zugroaster mag über solche Probleme nur den Kopf schütteln. Für den Bayern hört aber spätestens beim Essen der Spaß auf.