Justizministerin lehnt CSU-Vorstoß zu Datenspeicherung ab
Reuters | 5. April 2011 — Berlin (Reuters) - Im Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung haben sich die Fronten verhärtet. Bundesjustizministe…
Berlin (Reuters) - Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung begrüßt.
Zugleich warnte sie am Dienstag vor Schnellschüssen bei einer Neufassung des nun gekippten Gesetzes, das die Vorgängerregierung 2008 erlassen hatte. "Es wird nicht auf den Nimmerleinstag alles verschoben", sagte die Ministerin. Allerdings dürfe ein Gesetzentwurf nicht mit heißer Nadel gestrickt werden. Wichtig sei eine Abstimmung mit der Europäischen Union. EU-Kommissarin Viviane Reding habe bereits eine kritische Prüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie angekündigt und wolle im Herbst erste Ergebnisse bekanntgeben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Vorratsdatenspeicherung gestoppt und dies damit begründet, dass die anlasslose Speicherung der Telefon- und Internetdaten das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses verletzte. Gegen das Gesetz hatten 35.000 Bürger geklagt, darunter auch Leutheusser-Schnarrenberger.
Das Urteil mache deutlich, dass die Grundrechte auch in Zeiten der Gefährdung, etwa bei terroristischen Bedrohungen, gälten, sagte die Ministerin. Es sei auch mit Blick etwa auf die geplante Langzeitspeicherung europäischer Fluggast-Daten von großer Bedeutung. Zudem werde der schwarz-gelben Koalition damit der Rücken bei datenschutzrechtlichen Vorhaben gestärkt, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden seien. Die Regierung habe klargemacht, nicht immer mehr Sicherheitsgesetze schaffen zu wollen.
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatte Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet für ein halbes Jahr zu speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen.
Erschienen 2. März 2010 bei http://www.reuters.com.
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