Noch einmal: Kindergeld für Ausländer
Rechtslupe | 30. Juni 2010 — Die am 1. Januar 2006 in Kraft getretene Neuregelung des Kindergeldes für Ausländer ist nach Auffassung des Bundesfinanz…
Bzw Ministerin vs Ministerin, um ganz korrekt zu sein. Das ist Brutalität: Nachdem ein innenpolitisch sehr umstrittener Erlass von Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ ), mit dem ausländische Neugeborene in Österreich de facto oft monatelang von Familienleistungen ausgeschlossen wurden, in Österreich für einige Aufregung gesorgt hat, hat eine andere Ministerin, die Innenministerin Liese Prokop (ÖVP), das Problem auf recht kreative Weise entschärft. Zum Hintergrund:
Seit 1. 1. 2006 gilt das neue Fremdenpolizeigesetz. Demnach müssen Ausländer zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts Niederlassungsbewilligungen samt Sichtvermerk einholen. Daran anknüpfend verlangt das Sozialministerium für die Auszahlung des Kindergeldes (436 Euro) sowie der Familienbeihilfe (156 Euro) von ausländischen Eltern eine Niederlassungskarte für ein hier geborenes Kind.
Weil das Verfahren vom Staatsbürgerschaftsnachweis im Herkunftland bis zur Ausstellung der Karte bei den österreichischen Behörden bis zu einem halben Jahr dauern kann, wurden bisher die Sozialleistungen rückwirkend mit der Geburt ausgezahlt. Eine Regelung, die Sozialministerin Ursula Haubner (BZÖ ) im August per Verordnung gekippt hat. Seither gibt es erst Geld, wenn die nötigen Unterlagen für das Kind vorliegen. (Link)
Diese Vorgehensweise wurde quer durch alle politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen verurteilt, nur vom rechten Rand des politischen Spektrums bekam man dafür Beifall. Es bestand bzw besteht im Parlament prinzipiell Einigkeit, das Gesetz entsprechend zu ändern. Nachdem Haubner ihren Erlass aber partout nicht zurücknehmen wollte, ist nun das Innenministerium der Parlamentssitzung zuvorgekommen:
Man werde die Durchführungsverordnung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes entsprechend zu ändern, kündigte ein Ministeriumssprecher an. Künftig wird es für das Kind nicht mehr nötig sein, über einen Pass zu verfügen, sondern es werden als Aufenthaltstitel (und damit: den zugan zu Sozialleistungen) die Geburtsurkunde plus Aufenthaltskarte der Mutter ausreichend sein.
Damit ersparen sich betroffene Eltern künftig den Weg in ihr Heimatland, um dort sofort das notwendige Dokument für das Neugeborene zu beschaffen. Durch die teils langen Wartezeiten waren die Mütter und Väter oft monatelang um die Familienleistungen für ihre Kinder umgefallen. Ein rückwirkender Anspruch ergibt sich durch diese Änderung freilich nicht, der könnte nur vom Gesetzgeber mit einer Novelle des Familienlastenausgleichsgesetz hergestellt werden. (orf.at)
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