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Minister können fliegen, deshalb ist Altersgrenze für OB´s rechtmässig

am 06.11.2006 von JuracityBlog

so der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz abschliessend in Sachen Machwirth, d.h. des Oberbürgermeisters der Stadt Idar-Oberstein, der partout auch über die Altersgrenze hinaus weiterschaffen wollte (JuracityBlog berichtete).
Die Begründung des VerfGH (Pressemitteilung vom 2.11.2006) überrascht angesichts zahlreicher ähnlicher gerichtlicher Entscheidungen aus jüngster Zeit nicht (JuracityBlog berichtete). Das Gericht:
“Dass die Altersgrenze das passive Wahlrecht gewählter Bürgermeister einschränke, sei verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Interesse der All­gemeinheit an einer effektiven Amtsführung rechtfertige es, generalisierend Personen von der weiteren Ausübung ihres Wahlamtes auszuschließen, die möglicherweise nicht bis zum Ende der Amtszeit in der Lage seien, den hohen persönlichen Einsatz zu erbringen, den das Wahlamt erfordere. Insoweit komme dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zu, der durch die Festsetzung der Altersgrenze auf das vollendete 68. Lebensjahr nicht über­schritten sei. Der Gesetzgeber habe die allgemeine Lebenserfahrung berücksichtigen dürfen, dass die Gefahr einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit auch heute noch mit zunehmendem Alter größer werde.
Allerdings sei der Gesetzgeber nicht gehindert, die getroffene Einschätzung zu überdenken. Hierfür könnten neuere Erkenntnisse der Medizin und der Altersforschung einen Anlass bieten. Bestimmte Schlussfolgerungen seien jedoch verfassungsrechtlich nicht zwingend vorgegeben, zumal auch die Absicht zulässig sei, einer Überalterung entgegenzuwirken und innovati­ves Handeln zu fördern wie auch Zukunftschancen Jüngerer in den Blick zu nehmen.
Soweit das rheinland-pfälzische Landesrecht für Minister im Gegensatz zu gewählten haupt­amtlichen Bürgermeistern keine Altersgrenze vorsehe, stelle diese Ungleichbehandlung keinen Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz dar. …

Altersgrenze für kommunale Spitzenbeamten: Machwirth will´s wissen …

JuracityBlog / Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat einen Herausforderer: Der OB von Idar-Oberstein (das deutsche “El Dorado”) hat den Verfassungsgerichtshof mit einer einstweiligen Anordnung und in der Hauptsache mit einer Verfassungsbeschwerd…

Altersgrenze 65 für Flugzeugführer “roger”

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Handakte WebLAWg / Die Festsetzung der Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf das vollendete 68. Lebensjahr verstößt nicht gegen die rheinland-pfälzische Landesverfassung. Deshalb lehnte es der VerfGH Rheinland-Pfalz ab, die Durchführung der auf den 5.11.2006 a…

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Recht und Alltag / An der Verlängerung der Amtszeit des Präsidenten der Fachhochschule Mainz über das 65. Lebensjahr hinaus besteht kein dienstliches Interesse. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Beschluss vom 23.11.2006,…

Keine Altersdiskriminierung nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) durch Altersgrenze “68″

JuracityBlog / sieht das Niedersächsiche Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 13.09.2006 - 12 ME 275/06, Volltext). Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, die in § 24 e Abs. 6 Satz 2 LuftVZO für die Verlängerung einer Anerkennung als flugmedizi…

Altersgrenze: Polizisten müssen länger arbeiten

JuracityBlog / so das Bundesverwaltungsgericht in “Leibzsch”; es erklärte die neue Altersgrenze “63″ für Polizeibeamte für rechtmässig (BVerwG vom 25.01.2007 - Aktenzeichen 2 C 28.05, Pressemitteilung online hier >&…

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RA Michael Felser

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