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Minimal-Konsens von Bund und Ländern bei Klinikfinanzen

am 03.07.2008 von

Plön/Berlin (Reuters) - Der von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geplanten umfassenden Reform der Krankenhausfinanzierung droht das Scheitern.

Bei der Gesundheitsministerkonferenz im schleswig-holsteinischen Plön konnten sich Bund und Länder am Donnerstag lediglich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner verständigen. Der Beschluss sieht unter anderem vor, dass den Kliniken ab dem nächsten Jahr der Sanierungsbeitrag zugunsten der Krankenkassen erlassen wird, der knapp 400 Millionen Euro ausmacht. Schmidt hatte darüber hinaus grundlegende strukturelle Änderungen angestrebt, gegen die sich jedoch vor allem die unionsgeführten Länder stemmten. Schmidt will nun in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir etwas mehr in Richtung Zukunftssicherung der Krankenhäuser erreicht hätten, zeigte sich die SPD-Politikerin vom Ergebnis der Zusammenkunft mit ihren Länderkollegen enttäuscht. Sie begrüßte aber, dass diese sich im Beschluss dazu bekennen, ihre Verantwortung in der Investitionsförderung wahrnehmen zu wollen. Wir nehmen sie dabei beim Wort, betonte Schmidt. Im Gesetzgebungsverfahren müsse es darum gehen, wie beide Seiten ihrer Verantwortung gerecht werden könnten. Als Fortschritt wertete sie, dass von 2010 an bis spätestens 2015 die Vergütung medizinischer Eingriffe angeglichen werden sollen. Eine Blinddarm-Operation etwa würde dann künftig überall in Deutschland das Gleiche kosten.

Bund und Länder verständigten sich darauf, dass die steigenden Kosten der Krankenhäuser angemessen und auskömmlich finanziert werden sollen. Dazu müsse der Sanierungsabschlag zugunsten der Krankenkassen in Höhe von 0,5 Prozent wegfallen. Die Tariferhöhungen sollen angemessen erstattet werden. Zudem sei eine zusätzliche Pauschale zur Stärkung der Pflege nötig. Dies deckt sich mit Zusagen Schmidts, die unter anderem den Wegfall der Preisdeckelung vorsahen. Für einen Teil der Tarifsteigerungen sollen die Krankenkassen aufkommen.

Schmidt wollte die Länder im Gegenzug aber zur Zahlung einer Investitionspauschale verpflichten, um eine regelmäßige Summe für Bauvorhaben und Anschaffungen aus den Länderhaushalten sicherzustellen. Hintergrund ist, dass viele von ihnen ihren gesetzlichen Pflichten in diesem Bereich nicht ausreichend nachkommen. Als Folge muss zum Teil das von den Krankenkassen für die medizinische Versorgung zur Verfügung gestellte Geld für Bauvorhaben zweckentfremdet werden. Die Länder wollen eine solche Bau-Pauschale aber nicht. Ebenfalls nicht verständigen konnten sich Bund und Länder auf Schmidts Plan, Kassen und Kliniken den Abschluss von Einzelverträgen zu ermöglichen.

SCHMIDT WILL GESETZENTWURF VORLEGEN

Schmidt will dennoch auf jeden Fall einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der sich auf der Grundlage der bisherigen Eckpunkte bewegt. Eine Fortsetzung des Streits im parlamentarischen Verfahren ist damit programmiert. Es wird keinen Gesetzentwurf geben, der nur die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung in die Verantwortung nimmt und die Länderverpflichtungen unberücksichtigt lässt, sagte eine Sprecherin.

Schmidt hatte ihre Pläne im Vorfeld mit den Experten der Koalition abgestimmt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Carola Reimann, zeigte sich vor diesem Hintergrund über das Verhalten der Unions-Länder empört. Die Länder wollen nur mehr Geld, aber nichts was langfristig die Infrastruktur zukunftssicher macht, sagte sie Reuters. Es sei beschämend, wie sie Partikularinteressen über die Existenznot der Krankenhäuser setzten.

Bayern und Baden-Württemberg verteidigten ihre harte Haltung. Schmidts Vorschläge seien eine Mogelpackung, kritisierte die baden-württembergische Ressortchefin Monika Stolz (CDU). Statt einer umfassenden Neuordnung der Finanzierung sei für die Kliniken sofortige Nothilfe erforderlich. Auch aus Bayern hieß es, die Krankenhäuser bräuchten unmittelbar Entlastung.

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