BAFA: Förderung im Rahmen des Mini-KWK-Programms
LEXEGESE | 10. April 2012 — Ab sofort können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Anträge für das Mini-KWK-Programm gestellt werden. …
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat am 18. Januar 2012 die neuen » Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden. Neue Mini-Blockheizkraftwerke bis 20 kW in Bestandsbauten können nach dem Programm einen einmaligen Investitionszuschuss erhalten, der nach der elektrischen Leistung der Anlagen gestaffelt ist. So erhalten z.B. sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser besonders geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kW 1.500 €, große Anlagen mit 19 kW hingegen 3.450 €. Voraussetzung für eine Förderung ist das Erfüllen anspruchsvoller Effizienzanforderungen der Anlagen: Die Anforderungen der EU-KWK-Richtlinie für Kleinstanlagen müssen deutlich übertroffen werden. Die Primärenergieeinsparung muss für Anlagen kleiner 10 kW mindestens 15 % und für Anlagen von 10 kW bis einschließlich 20 kW mindestens 20 % betragen.Außerdem ist ein Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 % einzuhalten. Weitere Anforderungen sind u. a. das Vorhandensein eines Wärmespeichers mit einem Energiegehalt von mindestens 1,6 kWh pro installierte kW, einer Steuerung und Regelung für eine wärme- und stromgeführte Betriebsweise inklusive eines intelligenten Wärmespeichermanagements sowie eines Messsystems zur Bestimmung des aktuellen Strombedarfs (Smart Meter) für Anlagen ab 3 kW. KWK-Anlagen erreichen durch die Nutzung der bei der Stromerzeugung anfallenden Abwärme eine be…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Januar 2012 auf http://lexegese.blogspot.com.
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Umweltprämie Den Reservierungsantrag für die Umweltprämie können Sie unter www.ump.bafa.de aufrufen. Bevor Sie den Antrag stellen, löschen Sie bitte Ihren
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Energiekonzept anspruchsvolle klima- und energiepolitische Ziele gesetzt. Kleine KWK-Anlagen bis 20 kW können dazu durch hohe Brennstoffausnutzung sowie flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung signifikant beitragen.
Das Bundesumweltministerium hat die neuen Richtlinien für die Förderung von Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW veröffentlicht. Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) administriert. Ab 1. April 2012 können dort Anträge eingereicht werden.