Mindestgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren

Zum 1. Juli erhöht sich die Mindestgebühr der Gerichte für das Mahnverfahren auf 23,- €. Von dieser Erhöhung der gerichtlichen Mindestgebühr betroffen sind alle Mahnbescheide, die für Forderungen bis 900,- € beantragt werden.

Wer also noch Forderungen bis 900,- € hat, die mittels eines Mahnbescheides geltend gemacht werden sollen, sollte dafür Sorge tragen, dass der Antrag noch diesen Monat beim Mahngericht eingeht, dann wird noch die derzeitige, geringere Gebühr berechnet.

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Erschienen 13. Juni 2006 auf http://www.meisen.info.

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