Minderung von Sonderleistungen für streikende Mitarbeiter ?
am 18.02.2007 von http://rhgsig.wordpress.com
Herr A arbeitet in einer Redaktion einer Tageszeitung. Die Gewerkschaft rief zum Streik auf, um den „Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen - MTV“ durchzusetzen. Herr A streikte mit.
Am 25. Februar 2004 kam nun ein Tarifvertrag zustande, rückwirkend zum 01. Januar 2003.
Entsprechend diesem Tarifvertrag wurde ein Urlaubgsgeld bei Urlaubsantritt vereinbart, sowie eine Jahresleistung. Diese wird gemäß dem Manteltarifvertrag für die „Zeiten unbezahlter Arbeitsbefreiung“ entsprechend gekürzt.
Der Verlag, bei dem Herr A beschäftigt ist, kürzte beide Leistungen wegen der Teilnahme am Streik. Hiergegen klagte er. Das Landesarbeitsgericht verurteilte den Arbeit, die hiergegen eingelegte Revision blieb erfolglos.
Hinsichtlich des einbehaltenen Urlaubsgeldes führte das Gericht nun aus, sei es unerheblich, ob Herr A an einigen Tagen des Jahres nicht gearbeitet habe. Grund und Höhe seien hiervon nicht berührt. Daher durfte der Verlag das Urlaubsgeld nicht kürzen.
Wegen der Jahresleistung sieht die Rechtslage etwas anders aus:
Wenn sich ein Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik beteiligt, so führt dies zum sogenannten Ruhen des Arbeitsverhältnisses.
Aus dem Ruhen des Verhältnisses folgt zwingend, dass er für diesen Zeitraum seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt verliert. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus zusätzlich berechtigt sein, tarifliche Sonderleistungen anteilig zu mindern.
Ob dem tatsächlich so ist und dem Arbeitgeber tatsächlich eine Minderungsbefugnis zusteht, richtet sich eineseits nach den tariflichen Anspruchsvoraussetzungen und darüber hinaus nach bestimmten Ausschlusstatbeständen.
Hinsichtlich der Jahresleistung hat der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichtes eine Kürzungsbefugnis nicht ausgeschlossen. Eine streikbedingte Abwesenheit des Arbeitnehmers kann demnach gegebenenfalls als „unbezahlte Arbeitsbefreiung“ angesehen werden. Dies würde dann zur …
BAG: Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung an einem Streik?
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