Minderjährige muß nicht für Klingelton-Abo bezahlen

Eine Minderjährige, die ein Klingelton-Abo bei einem großen Klingeltonverkäufer abgeschlossen hatte, muß dieses nicht bezahlen. Dies entschied das Amtsgericht Berlin Mitte (Az. 12 C 52/08) am 5.7.2008. Auch die Eltern können nach Ansicht des Gerichts nicht herangezogen werden.

Die Eltern hatten der Tochter ein Handy mit Laufzeitvertrag zur Verfügung gestellt. Dieses lief aber auf den Namen der Eltern. Ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen, schloß die Minderjährige ein Klingelton-Abo ab. Als die Rechnung kam, legten die Eltern sofort Widerspruch dagegen ein und erhoben schließlich negative Feststellungsklage.

Das Gericht gab ihnen auf ganzer Linie Recht. Nach seiner Ansicht hätte es der Abo-Verkäufer selbst in der Hand, durch genauere Identifikation des Vertragspartners rechtliche Sicherheit zu erlangen. Wenn dies …

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Themen: Rechtsprechung , Berlin Mitte , Klingelton

Erschienen 7. August 2008 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.

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