Milchkrieg: Kartellamt und Polizei ermitteln

Ich habe genug Milch im Kühlschrank. Nicht wegen eines Hamsterkaufs, sondern weil ich Anfang der Woche für die kommenden Tage eingekauft habe. Bitter schmeckt sie dennoch, die Frischmilch: Mafiamethoden scheinen nämlich im Wirtschaftsleben üblich und anerkannt zu werden.

Ein bis in den Herbst laufender Vertrag zählt nicht. Man will eben schon jetzt mehr Geld. Was tun? Man könnte über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nachdenken, eine Anpassungsklausel oder ähnliches, schlimmstenfalls die gerichtliche Feststellung, was mit dem Vertrag passiert (ist).

Oder man kippt den Vertragsgegenstand in den Fluß, bringt das Ökosystem so durcheinander, dass sich die Polizei genötigt sieht, einmal nachzufragen und ruft zum Boykott (und damit das Kartellamt zum Handeln) auf. Pacta non sunt servanda - jedenfalls dann nicht, wenn man ein knappes Gut hat (was eigentlich nicht einmal knapp ist).

Die Kosten des gesamten Verfahrens - Preiserhöhung der Milch, tote Fische, Kartellamtsermittlungen - trägt der Verbraucher. Und er ist auch der einzige, der sich nicht wehren kann. Allerdings sagt man uns ja schon lange, dass die Lebensmittelpreise eigentlich viel zu niedrig sind. Klar, wenn man die drohende Kartellbuße noch einrechnet…

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Themen: Juristisches , Verbraucher , Vertrag

Erschienen 5. Juni 2008 auf http://kleinblog.com/.

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