Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung
Im Rahmen der Aktion Mikado hat die Staatsanwaltschaft Halle 22 Millionen deutsche Kreditkartenkonten überprüfen lassen. Mir liegt
nun eines der Auskunftsersuchen vor.
Das Schreiben bezieht sich ausdrücklich auf ein Ermittlungsverfahren gegen bislang unbekannte Nutzer eines konkret genannten
kinderpornografischen Portals.
Die Staatsanwaltschaft Halle bittet in dem Schreiben um Beantwortung bestimmter Fragen, und zwar zur Vermeidung einer
zeugenschaftlichen Vernehmung des zuständigen Mitarbeiters gemäß § 161a Strafprozessordnung.
Bei der Schilderung des Sachverhaltes wird mehrmals betont, dass bislang unbekannte Nutzer ermittelt werden sollen.
Genannt sind der Zahlungszeitraum, der Name einer Empfängerfirma (ohne Angaben über den juristischen Status), eine sogenannte
Händlerbank, eine Merchant ID und der überwiesene Geldbetrag.
Die Empfängerin wird darum gebeten, das Ersuchen vertraulich zu behandeln und die Inhaber der Kreditkarten nicht zu informieren,
damit der Ermittlungserfolg nicht gefährdet wird. Vorsorglich weist die Staatsanwaltschaft darauf hin, dass sich der Empfänger der
Gefahr strafrechtlicher V…
» Vollständiger Artikel