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Mietvertrag zwischen Strafrechtlern

am 05.07.2006 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Es geht um ein Schließfach im Anwaltszimmer des Kriminalgerichts.

Der Mietvertrag wird geschlossen für den Zeitraum vom 11.11.05 bis 11.11.06.

OK, befristeter Mietvertrag und zwar ohne automatische Verlängerung. Das verstehe ich noch.
Weiter unten heißt es dann aber:

Der Vertrag kann von den beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Bahnhof!? Nun doch …

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