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Mietverträge mit langjährigem Verzicht auf ein ordentliches Kündigungsrecht schützen Hartz IV-Empfänger nicht vor Umzug

am 27.04.2006 von http://info.folkertjanke.de

Empfänger von Grundsicherungsleistungen, die in zu großen bzw. zu teuren Wohnungen leben, müssen auch dann neuen und angemessenen Wohnraum suchen, wenn sie einen unbefristeten Mietvertrag unter Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts für einen langen Zeitraum abgeschlossen haben. Das entschied der 7. Senat des Hessischen Landesozialgerichts (LSG) mit Beschluss vom 28.03.2006 (Az.: L 7 AS 122/05 – nicht anfechtbar).
Im aktuellen Fall hatte ein Ehepaar aus dem Hochtaunus-Kreis eine 120qm große und über 1200 € teure Doppelhaushälfte gemietet – für Hartz IV-Empfänger unangemessen groß und zu teuer. Im Mietvertrag war auf Wunsch des Ehepaars wechselseitig auf das Recht zur ordentlichen Kündigung für 10 Jahre verzichtet worden. Die Bundesagentur für Arbeit in Bad Homburg übernahm die tatsächlichen Mietkosten für ein halbes Jahr, danach jedoch nur noch Unterkunftskosten in angemessener Höhe, in diesem Fall 450 €. Das Ehepaar machte dagegen einen über die angemessenen Unterkunftskosten hinausgehenden besonderen Bedarf geltend, weil das Recht zur ordentlichen Kündigung für zehn Jahre ausgeschlossen sei und somit bei Umzug die Gefahr bestehe, doppelte …

Kündigungsverzicht schützt nicht vor Umzug

Handakte WebLAWg / Ein langfristiger Kündigungsverzicht im Mietvertrag schützt Empfänger des ALG II nicht unbedingt vor einem Umzug in eine günstigere Wohnung. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem am Donnerstag in Darmstadt veröffentlichten Urteil…

LSG Darmstadt zu den Rechten und Pflichten von AlG II-Empfängern bei Unterkunftskosten

Recht und Alltag / Eine Fülle sozialgerichtlicher Verfahren befasst sich mit Auseinandersetzungen um Höhe und Angemessenheit von Unterkunfts- und Heizkosten. Hält eine Kommune die Unterkunftskosten eines Arbeitslosen für zu hoch, so fordert sie ihn in der Regel auf…

Bafög-Empfänger können Mietzuschuss beanspruchen

Recht und Alltag / Studenten und Auszubildende, die im Prinzip nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) gefördert werden können, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Dennoch können sie einen Mietzuschuss nach dem SGB II beanspruchen, wenn sie m…

Der deutsche Hartz IV-Empfänger

LawBlog / Aus einem Polizeiprotokoll: Vorgeführt wird der deutsche Hartz IV-Empfänger Edgar N. … Bei so einer Einleitung wundert es mich nicht, dass geradezu um einen Haftbefehl gebettelt wird: N. wohnt in der elterlichen Wohnung. Weitere soziale Konta…

ALG II: Darlehen für Mietkautionen müssen nicht getilgt werden

Recht und Alltag / Wer als Empfänger von Arbeitslosengeld II in eine Wohnung angemessener Größe umzieht und für die neue Wohnung Kaution zahlen muss, erhält die Geldleistungen für eine Mietkaution in der Regel als Darlehen. Dieses Darlehen darf nicht mit den Gru…

ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen

Recht und Alltag / Die 23. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 29.05.2007 die ARGE Krefeld zur Übernahme der Heizkosten eines Arbeitslosengeld II-Empfängers in tatsächlicher Höhe verurteilt (Az.: S 23 AS 119/06; rechtskräftig). Der 62-jährige…

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In diesem privaten Webblog berichtet der Lichtenberger Rechtsanwalt Folkert Janke über rechtliche und alltägliche Themen.

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