Mietspiegel 2007 oder Mietspiegel 2009?

Das Kammergericht Berlin hat eine gute Entscheidung getroffen und beruft sich hierbei auch auf eine BGH-Entscheidung:

Der Vermieter habe einen Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung der Miete bis zu der im Zeitpunkt des Zugangs des Zustimmungsverlangens ortsüblichen Vergleichsmiete. Es käme nicht darauf an, dass die erhöhte Miete erst ab dem 01.08.2008 und damit ab dem Erhebungsstichttag des Berliner Mietspiegels 2009 verlangt werde. Auch sonst könne ein Mietspiegel mit einem nach dem maßgeblichen Zeitpunkt liegenden Stichtag nicht berücksichtigt werden.

Anders hat das wohl bisher das Landgericht Berlin gesehen. Auch das Amtsgericht Charlottenburg, wie…

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Themen: Mietspiegel , Kammergericht Berlin , Landgericht Berlin , Amtsgericht Charlottenburg
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 2. Dezember 2009 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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