Mietrechtliche Abmahnung bedeutungslos

Eine mietrechtliche Abmahnung wegen Ruhestörung ist rechtlich bedeutungslos, hat der BGH (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07) entschieden. Sie kann zwar nicht angegriffen werden, bietet dem Vermieter in einem nachfolgenden Kündigungsprozess keinerlei Vorteile:

Vermieter können ihren Mietern nicht wirksam mit fristloser Kündigung wegen Ruhestörung drohen; eine entsprechende Abmahnung ist rechtlich bedeutungslos. Danach kann ein Mieter eine unberechtigte Abmahnung zwar nicht gerichtlich anfechten. Allerd…

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Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 21. Februar 2008 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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