BGH: Vermieter-Abmahnung ist rechtlich wirkungslos
Handakte WebLAWg | 24. Juli 2008 — Zwar kann ein Mieter nichts gegen eine Abmahnung des Vermieters wegen angeblicher Lärmbelästigung unternehmen. Allerdings ist d…
Eine mietrechtliche Abmahnung wegen Ruhestörung ist rechtlich bedeutungslos, hat der BGH (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07) entschieden. Sie kann zwar nicht angegriffen werden, bietet dem Vermieter in einem nachfolgenden Kündigungsprozess keinerlei Vorteile:
Vermieter können ihren Mietern nicht wirksam mit fristloser Kündigung wegen Ruhestörung drohen; eine entsprechende Abmahnung ist rechtlich bedeutungslos. Danach kann ein Mieter eine unberechtigte Abmahnung zwar nicht gerichtlich anfechten. Allerd…
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