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Mietrechtliche Abmahnung bedeutungslos

am 21.02.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Eine mietrechtliche Abmahnung wegen Ruhestörung ist rechtlich bedeutungslos, hat der BGH (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07) entschieden. Sie kann zwar nicht angegriffen werden, bietet dem Vermieter in einem nachfolgenden Kündigungsprozess keinerlei Vorteile:

Vermieter können ihren Mietern nicht wirksam mit fristloser Kündigung wegen Ruhestörung drohen; eine entsprechende Abmahnung ist rechtlich bedeutungslos. Danach kann ein Mieter eine unberechtigte Abmahnung zwar nicht gerichtlich anfechten. Allerdings …

Vorher bei Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

» Urteil zur Vertragsfalle im Internet

» Nichterscheinen zur Abnahme = Abnahme

» Cybersex ?

» Verschwundener Schuldner pleite

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