Mietrecht - woran der Mieter beim Auszug denken sollte

Hier eine kleine Liste mit Dingen, die gerne von Mietern übersehen werden beim Auszug und die richtig teuer werden können:

Rechtzeitige Kündigung. Kündigungsfristen beachten. Wenn man umzieht bzw. einen neuen Mietvertrag unterschreibt, bevor die Kündigungsfrist abgelaufen ist, kann es sein, dass man auf einmal doppelte Miete bezahlen muss. Übergabetermin. Vereinbaren Sie einen Übergabetermin mit dem Vermieter. Niemals einfach so “ausrücken”. Das kann sehr teuer werden. Die Wohnung sollte unbedingt gemeinsam besichtigt werden. Zeugen mitnehmen und/oder Fotoapparat. Es ist auch wichtig, bereits beim Einzug alle Mängel akribisch zu dokumentieren, und das Übergabeprotokoll gut aufbewahren. Man will ja nicht z.B. für Flecken zahlen müssen, die schon beim Einzug vorhanden waren. Renovierung - hängt vom Mietvertrag ab. Vgl. den Beitrag “muss der Mieter nach Auszug streichen.”

http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/schoenheitsreparaturen-muss-der-mieter-nach-auszug-streichen/

Rückgabe aller Schlüssel an den Vermieter selbst. Niemals einfach so zuschicken, oder an den Hausmeister abgeben. Lassen Sie sich die ordnungsgemässe Rückgabe quittieren. Praxistipp: Es soll bei unseriöseren Vermietern vorkommen, dass Mieter bei dem Übergabetermin regelrecht ausgeraubt werden, und keine Quittungen ausgestellt werden. Wenn Sie noch Mietrückstände haben (oder der Vermieter glaubt, noch Forderungen gegen Sie zu haben) sollte deshalb die Schlüsselübergabe durch Boten geschehen bzw. zumindest zusammen mit Zeugen. Das Vermieterpfandrecht (§ 526 … » Vollständiger Artikel
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Themen: Blogroll , Mietvertrag

Erschienen 2. Februar 2010 auf http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de.

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