Mietrecht: Wie berechnet sich die Bemessungsgrundlage der Minderung?
am 03.09.2005 von http://log.handakte.de/
Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete einschließlich einer Nebenkostenpauschale oder einer Vorauszahlung auf die Nebenkosten. Dies gilt auch, wenn der zur Minderung führende Mangel auf einer Abweichung der Wohnfläche von der im Mietvertrag angegebenen Fläche um mehr als 10 % beruht.
Ist die Miete aufgrund eines Mangels nach § 536 Abs. 1 BGB gemindert, so bleibt dieser Umstand für die Berechnung der zulässigen Höhe einer Mietsicherheit nach § 551 Abs. 1 BGB außer Betracht. Maßgeblich für die Höchstgrenze ist die vereinbarte, nicht die geminderte …
WARM ODER KALT ?
LawBlog / Bei Mängeln in der Wohnung wird häufig die Miete gemindert. Um einen bestimmten Prozentbetrag. Jahrzehnte ging man von der Kaltmiete aus. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof darf aber Warmmiete reduziert werden. Die anteilige Kürzung bezieht…
Beweislast bei Rückforderung einer überhöhten Miete
Heinicke und Kollegen / (BGH-Urteil vom 28.01.2004, Aktenzeichen VIII ZR 190/03) Im vorliegenden Fall machte ein Mieter gegen den Vermieter Rückforderungsansprüche wegen einer überhöhten Miete geltend. Der Mieter führte aus, die Miete sei so hoch, dass sie gegen § 5…
Ausschluß der Mietminderung unzulässig
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Auch in Gewerbemietverträgen kann das Recht zur Mietminderung nicht wirksam ausgeschlossen oder so beschränkt werden, dass es einem Ausschluss gleichkommt, meint der BGH (Urteil vom 23.04.2008, Aktenzeichen XII ZR 62/06): Eine vom Vermieter in ein…
OLG Stuttgart: Wenn sich die Struktur der Mieter nachteilig verändert, darf die Miete gemindert werden.
recht verständlich / Wenn eine Mietsache mangelhaft ist, dann darf der Mieter den Mietzins kürzen. Das steht so im Gesetz: § 536 Absatz 1 BGB bestimmt : „Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemÅ
Grundstücksverkauf als Geschäftsveräußerung
Blickpunkt Recht & Steuern / Die Lieferung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks ist im Regelfall keine Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11. Oktober 2007 - V R 57/06…
Grundsteuererlass
Das Immobilienrechtsblog / Heute berät der Finanzausschuss über eine Änderung des Grundsteuergesetzes. Eigentümer/Vermieter können einen Grundsteuererlass beantragen (§ 33 GrStG), wenn “der normale Rohertrag” (sprich: die Miete) um mehr als 20% gemindert ist…
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Das IWW Institut für Wirtschaftspublizistik mit Sitz in Nordkirchen, Düsseldorf und Würzburg, gibt Steuer- und Wirtschafts-Informationsdienste heraus. Unsere Zielgruppen sind Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer. Die Theme…
