Mietrecht: Kein Schadensersatz bei Kündigung ohne Begründung

Kündigt der Vermieter ohne Angabe von Gründen und nur unter Verweis auf eine bestimmte gesetzliche Norm, so hat der Mieter keinen Anspruch auf den Ersatz von Anwaltskosten, die ihm durch die anwaltliche Zurückweisung der Kündigung entstanden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 15.12.2010, Az.: VIII ZR 9/10) so festgestellt. Denn:

Den Klägern steht wegen des Versäumnisses der Beklagten, die Gründe für ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mietverhältnisses in der Kündigung vom 24. November 2008 näher anzugeben, kein Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen die Beklagten zu. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts trifft den Vermieter gegenüber dem Mieter keine vertragliche Nebenpflicht, bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung deren formelle Voraussetzungen zu beachten…

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Themen: Kündigung , Schadensersatz , Anwaltskosten , Mietvertrag , Eigenbedarf , Berechtigtes Interesse , Kündigungsgründe
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 11. Januar 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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