Mietrecht: Mieterhöhung nach Modernisierung auch ohne vorherige Ankündigung der Modernisierung

Nimmt der Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen eine Mieterhöhung vor, so ist diese auch zulässig, wenn der Vermieter die Modernisierung vorher nicht angekündigt hat (?BGH, Urteil vom 02.03.2011, Az.: VIII ZR 164/10; siehe Pressemitteilung).

Die Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen (§ 554 Abs. 3 BGB) diene dazu,? den Mieter von bevorstehenden Baumaßnahmen zu unterrichten, auch damit er ggf. sein Sonderkündigungsrecht ausüben kann. Sie sei jedoch nicht Voraussetzung für das Entstehen einer Berechtigung zu Mieterhöhungen gem. § 559 Abs. 1 BGB.

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Erschienen 2. März 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.

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