Mietrecht: Kündigung wegen Gesundheitsgefahr nur nach Ablauf Abhilfefrist
am 26.05.2007 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden
Die Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung nach § 543 Abs. 1, § 569 Abs. 1 BGB war bisher eine der wenigen Möglichkeiten, vorzeitig aus einem befristeten Mietverhältnis auszusteigen. Ein wenig Schimmel, die Bestätigung des Arztes über die Gesundheitsgefahren und schon hatte man einen guten Rechtsgrund, ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig zu beenden.
Jetzt nicht mehr:
Der BGH (Urteil vom 18.04.2007, Az. VIII ZR 182/06) hat entschieden, dass die außerordentliche Kündigung voraussetzt, dass der Vermieter die Chance hatte, innerhalb angemessener Fristen die Gesundheitsgefahr zu beseitigen:
Die außerordentliche fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung …
Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs
Heinicke und Kollegen / BGH Urteil vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04Ein Mieter war mit 2 Monatsmieten in Zahlungsrückstand geraten. Der Vermieter sprach daraufhin die fristlose Kündigung, hilfsweise die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses aus. Das Soziala…
Fristlose Kündigung bei verspäteter Mietzahlung
Rechtblog / Das Handelsblatt berichtet in seiner heutigen Ausgabe, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass eine fristlose Kündigung bei dauerhaft verspäteter Mietzahlung auch nach der ersten Mahnung möglich ist. Quelle: Handelsblatt.de vom 27.03.2006…
Mietrecht: Abmahnung nicht unbedingt erforderlich
Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter…
Harakiri?
RA-Blog / Die Mieter hatten Ihre Wohnung Ende Dezember fristgerecht zum 31.03.2007 gekündigt. Die Kündigung wurde unter Zeugen persönlich übergeben. Der Vermieter stellte sich auf den Standpunkt, dass ein befristetes Mietverhältnis vereinbart gewesen…
Nächtlicher Lärm: Vermieter kann dem Mieter, der trotz Abmahnung nachts überlaute Musik hört, fristlos kündigen
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Dass man als Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auf die Nachtruhe der anderen Mietparteien Rücksicht nimmt, ist ein eigentlich selbstverständliches Gebot der Höflichkeit. Wer sich nicht daran hält, muss aber nicht nur mit der Verärge…
OHNE GRÜNDE
LawBlog / Vermieter von Einliegerwohnungen genießen ein großes Privileg. Sie brauchen keine Kündigungsgründe (wie z.B. Eigenbedarf), um ihren Mieter vor die Tür zu setzen. Der Vermieter darf einfach so kündigen. Ohne sachlichen Grund. Allerdings verlän…
Kündigung bei Schimmelpilzbildung
Recht und Gesetz / Aus aktuellem Anlass weist die Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn & Birkhahn nochmals auf ein Urteil des Landgerichtes Oldenburg hin, welches sich mit dem Kündigungsrecht bei Schimmelpilzbildung befasste: Ob eine Schimmelbildung in nennenswertem U…
Mietrechtliche Abmahnung bedeutungslos
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine mietrechtliche Abmahnung wegen Ruhestörung ist rechtlich bedeutungslos, hat der BGH (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07) entschieden. Sie kann zwar nicht angegriffen werden, bietet dem Vermieter in einem nachfolgenden Kündigungspro…
