Unpünktliche Mietzahlungen rechtfertigen fristlose Kündigung
Rechthaber | 21. Oktober 2011 — Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtfertigt die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters verspätete Entr…
Zahlt der Mieter entgegen der Regelungen im Mietvertrag seine Miete nicht zum vereinbarten Termin sondern stets und ständig erst mehrere Tage später und setzt er diese Praxis trotz mehrfacher Hinweise, Aufforderungsschreiben und Mahnungen durch den Vermieter fort, so stellt dies eine gravierende Rechtsverletzung dar, die den Vermieter zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
So sieht dies zumindest aktuell der Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.06.2011, Az.: VIII ZR 91/10). Die Mietzahlung war zum 3. Werktag des laufenden Monats vereinbart. Der Mieter zahlte regelmäßig erst zur Monatsmitte oder gar später. Dem Vermieter reichte es, er kündigte. Die Vorinstanzen gaben dem Vermieter kein Recht. Erst die Revision zum BGH zeigte Erfolg. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bestand. Es besteht im Übrigen auch, wenn der Mieter nur fahrlässig davon ausgeht, die …
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Juni 2011 auf http://www.bella-ratzka.de.
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