MietR: Kosten der Öltankreinigung - Betriebskosten oder Instandhaltung ?

Der Bundesgerichtshof hat sich jüngst wieder mit dem "Dauerbrenner" Betriebskosten beschäftigt und entschieden, daß die Kosten für die Reinigung des zur Heizungsanlage gehörenden Öltanks zu den umlagefähigen Betriebskosten zu rechnen sind.

Vorliegend war Kläger der Mieter, der von seinem Vermieter die Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen für die Abrechnungsjahre 2003 bis 2006 begehrte, weil die darin enthaltenen (anteiligen) Kosten für die Reinigung des Öltanks nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern vielmehr zu den (nicht umlagefähigen) Kosten der Instandhaltung gehörten und somit ohne Rechtsgrund gezahlt worden seien.

Zu den Begrifflichkeiten: Die Betriebskosten umfassen laut § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV ausdrücklich die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage, wozu unproblematisch auch der Brennstofftank gehört. Zur Konkretisierung des Begriffs der Instandhaltung wiederum kann zunächst die DIN-Norm DIN 31051 herangezogen werden, die die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen 1. Wartung (= Maßnahmen zur Verzö…

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Themen: Bundesgerichtshof , Betriebskosten , Instandhaltung

Erschienen 12. November 2009 auf http://rechtsanwalt-online.blog.de.

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