MietR: Kosten der Öltankreinigung - Betriebskosten oder Instandhaltung ?

Der Bundesgerichtshof hat sich jüngst wieder mit dem "Dauerbrenner" Betriebskosten beschäftigt und entschieden, daß die Kosten für die Reinigung des zur Heizungsanlage gehörenden Öltanks zu den umlagefähigen Betriebskosten zu rechnen sind.

Vorliegend war Kläger der Mieter, der von seinem Vermieter die Rückzahlung von Betriebskostenvorauszahlungen für die Abrechnungsjahre 2003 bis 2006 begehrte, weil die darin enthaltenen (anteiligen) Kosten für die Reinigung des Öltanks nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, sondern vielmehr zu den (nicht umlagefähigen) Kosten der Instandhaltung gehörten und somit ohne Rechtsgrund gezahlt worden seien.

Zu den Begrifflichkeiten: Die Betriebskosten umfassen laut § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV ausdrücklich die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage, wozu unproblematisch auch der Brennstofftank gehört. Zur Konkretisierung des Begriffs der Instandhaltung wiederum kann zunächst die DIN-Norm DIN 31051 herangezogen werden, die die Instandhaltung in die vier Grundmaßnahmen 1. Wartung (= Maßnahmen zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrats) 2. Inspektion (= Maßnahmen zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes) 3. Instandsetzung (= Reparatur) 4. Verbesserung einteilt.

Der BGH ist nun abermals der von einem Teil der Instanzgerichte (sowie zum Teil im Schrifttum) vertretenen abweichenden Auffassung entgegengetreten, wonach es sich bei den Reinigungskosten für die Ölanlage um– nicht umlagefähige – Instandhaltungskosten handele und hat den Bedeutungsgehalt des Begriffs der Instandsetzung konkretisierend klargestellt:

Danach werden Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung durch Reparatur und Wiederbeschaffung verursacht oder müssen zur Erhaltung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs aufgewendet werden, um die durch Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkung entstehenden baulichen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen; sie betreffen deshalb Mängel an der Substanz der Immobilie oder ihrer Teile. Die von Zeit zu Zeit erforderlich werdende Reinigung des Öltanks dient dagegen nicht der Vorbeugung oder der Beseitigung von Mängeln an der Substanz der Heizungsanlage, sondern der Aufrechterhaltung ihrer Funktionsfähigkeit und stellt damit keine Instandhaltungsmaßnahme dar.

Ferner handelt es sich auch - wie nach § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV erforderlich - um "laufend entstehende" Kosten, auch wenn Tankreinigungen nur in Abständen von mehreren Jahren durchgeführt werden; ein solcher mehrjähriger Turnus reicht aus, um die wiederkehrenden Belastungen als laufend entstehende Kosten anzusehen.

Der Senat hat weiterhin entschieden, daß der Vermieter nicht verpflichtet ist, die jeweils nur im Abstand von mehreren Jahren anfallenden Tankreinigungskosten auf mehrere Abrechnungsperioden aufzuteilen. Die Kosten dürfen vielmehr – analog den Kosten für die im etwa vierjährigen Turnus erfolgende Überprüfung einer Elektroanlage (vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 – VIII ZR 123/06) – grundsätzlich in dem Abrechnungszeitraum umgelegt werden, in dem sie entstehen.

Vorliegend hätte der Kläger sich den Rechtsstreit und alle damit verbundenen Mühen und Kosten sparen können: Denn bereits in der vorgenannten Entscheidung vom 14. Februar 2007 – VIII ZR 123/06 hat der BGH die Unterschiede zwischen Betriebskosten und Instandhaltungskosten spezifiert, so daß eine saubere Subsumtion unter die dort aufgestellten Grundsätze das nun vorliegende Urteil im Ergebnis vorweggenommen hätte. Zudem ist der Wortlaut von § 2 Nr. 4 Buchst. a BetrKV recht eindeutig: Zu den Betriebskosten gehören u. a. auch die Kosten für die "Reinigung der Anlage".

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. November 2009 - VIII ZR 221/08 Vorinstanzen: AG Wiesloch – Urteil vom 1. Februar 2008 - 2 C 39/07 LG Heidelberg – Urteil vom 18. Juli 2008 - 5 S 14/08

Kommentare

  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Bundesgerichtshof , Betriebskosten , Instandhaltung

Erschienen 12. November 2009 auf http://rechtsanwalt-online.blog.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

MietR: Kosten der Öltankreinigung - Betriebskosten oder Instandhaltung ?

Rechtsanwalt Aabadi: RechtAktuell | 12. November 2009 — Der Bundesgerichtshof hat sich jüngst wieder mit dem "Dauerbrenner" Betriebskosten beschäftigt und entschieden, daß die Kosten …

Bundesgerichtshof: Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf den Mieter zulässig

fachanwaltsliste.de | 11. November 2009 — Urteil vom 11. November 2009 – VIII ZR 221/08 AG Wiesloch – Urteil vom 1. Februar 2008 – 2 C 39/07 LG Heidelberg – Urteil v…

Bundesgerichtshof: Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf den Mieter zulässig

fachanwaltsliste.de | 11. November 2009 — Urteil vom 11. November 2009 - VIII ZR 221/08 AG Wiesloch – Urteil vom 1. Februar 2008 - 2 C 39/07 LG Heidelberg – Urteil v…

Öltankreinigung kann auf Mieter umgelegt werden

Schlosser Aktuell | 12. November 2009 — Die Umlagefähigkeit von Betriebskosten ist im Mietrecht ein ständiges Thema, worüber wir hier oft genug berichtet haben. Der …

Öltankreinigung kann auf Mieter umgelegt werden

Schlosser Aktuell | 12. November 2009 — Die Umlagefähigkeit von Betriebskosten ist im Mietrecht ein ständiges Thema, worüber wir hier oft genug berichtet haben. Der …

Öltankreinigung

Rechtslupe | 12. November 2009 — Der Vermieter von Wohnraum darf nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Kosten für die Reinigung eines Ölt…

BGH schärft den Betriebskostenbegriff

beck-blog | 13. November 2009 — Rechtzeitig zum Beginn des Karnevals hat der BGH entschieden, dass die Kosten der Öltankreinigung umlegbar sind (BGH v. 11.11.2…

Kosten der Öltankreinigung auf den Mieter umlegbar

Ihr Recht als Vermieter | 14. Dezember 2009 — Gute Nachrichten für alle Vermieter die in Ihrem Mietobjekt eine Ölheizung betreiben und deren Öltank einer Reinigung bedarf. Mi…

Beseitigungskosten für Graffiti: umlagefähige Betriebskosten?

Kanzlei Finkenzeller & Kollegen | 22. Juli 2008 — Ein Vermieter kann die Kosten für eine Beseitigung von Graffiti auf die Mieter umlegen, wenn sie regelmäßig anfallen und dami…

Nutzerwechselgebühr: Nutzerwechselgebühr

Blickpunkt Recht & Steuern | 27. November 2007 — Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshof kann ein Vermieter von einem Mieter, der vor Ablauf der Abrechnungsperi…

BetrKV - Einzelnorm