MietR: Farbwahlklausel bei Mietende wirksam

Der BGH (BGH, Urteil vom 22.10.2008, Az. VIII ZR 283/07) hat entschieden, dass eine Farbwahlklausel für eine zulässig vereinbarte Endrenovierung einer Mietwohnung zulässig ist:

Die Verpflichtung des Mieters, lackierte bzw. farbig gestrichene Holzteile in keinem anderen als den nach der Klausel zulässigen Farbtönen zurückzugeben, ist für sich genommen unbedenklich und führt auch nicht zu einer unangemessenen Einschränkung des Mieters bei der Vornahme der ihm übertragenen Schönheitsreparaturen. Die Klausel beschränkt sich in ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich auf den Zeitpunkt der Rückgabe der Mietwohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses. Auf diesen Zeitpunkt bezogen ist sie – isoliert betrachtet – schon deswegen unbedenklich, weil für die Zeit nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Interesse des Mieters an einer seinen Vorstellungen entsprechenden farblichen Gestaltung der Wohnung nicht mehr besteht, da…

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Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 23. Oktober 2008 auf http://www.ra-haensch.de/php/wordpress.

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