Mietminderung wegen Lärmbelästigung durch Megafon
BERLIN BLAWG | 2. Oktober 2009 — Gestern fragte ein Mandant, um welchen Betrag er seine Miete mindern könne, wenn sich zwei Nachbarn aus dem ersten und vierten …
Gestern fragte ein Mandant, um welchen Betrag er seine Miete mindern könne, wenn sich zwei Nachbarn aus dem ersten und vierten Stock regelmäßig mittels Megafone auf ihrem Balkon unterhalten. Das läuft meist so ab:
Kalle (vierter Stock): “Anton, alles fit? Wollen wir heute noch einen heben?”
Anton (erster Stock): “Klar, Kalle. Ich muss noch eben Eishockey zu Ende schauen. Dann gehe ich zum Späti.”
Kalle: “Prima. Du wirst nie raten, wen ich heute Mittag im Jobcenter gesehen habe.”
Anton: “Doch. Das muss Uschi gewesen sein. Ich hab schon gehört, dass Ede die Uschi nicht mehr für sich arbeiten lassen will, weil die wohl Krätze hat.”
Kalle: “Woher weißt Du das denn? Egal, das sagst Du mir später. Bring mir bitte drei Mollen und einen Korn mit. Ruf laut, wenn Du zurück bist. Dann komme ich runter.”
Hier wird das Megafon als Sprachrohr zweckentfremdet und missbraucht. Wenn man bedenkt, dass ein Megafon eine Lautstärke bis zu 140 dB erreicht, kann man sich leicht vorstellen, wie nervig eine im Innenhof mit Megafonen geführte Unterhaltung für die unbeteiligten Nachbarn sein kann.
Hier muss der Vermieter auf den Zustand hingewiesen und Abhilfe verlangt werden. Für den Fall, dass die Unterhaltungen nicht aufhören, kann der Mieter ankündigen, die Miete zu mindern.
Mietminderung ja, aber in welcher Höhe?
Für Baulärm, der sich von morgens bis in den späten Nachmittag erstreckt, kann die Miete bis zu 60 Prozent gemindert. Bei Lärm, z.B. durch übermäßig lautstarke Musik, die von Mietmietern ausgeht, kann die Miete nach einem Urteil des AG Braunschweig vom 3. August – AZ: 113 C 168/89 – um bis zu 35 Prozent gemindert werden.
Vorliegend wäre ich vorsichtiger – zumal in…
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. Oktober 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.
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