Mietminderung? Nicht mit der ARGE!

Kollege Melchior berichtete hier gestern davon, daß der Vermieter selbst dann nicht darauf vertrauen kann, daß die ARGE die Mietkosten zahlt, wenn sie ihm dieses zuvor bestätigt hat.

Das Ergebnis mag unschön für den Vermieter sein, doch auf Mieterseite habe ich auch das gegenteilige Verhalten bereits erlebt.

Mein Mandant war Mieter und bezog Leistungen von der ARGE. Die Mietwohnung wies erhebliche Mängel auf, die der Vermieter zu beseitigen hatte (z.B. leckte es durch die Decke). Der Vermieter behob die Mängel nicht. Die Miete erhielt er gemäß einer mit dem Mieter getroffenen Absprache direkt von der ARGE.

Mein Mandant wollte dann die Miete mindern und teilte der ARGE mit, daß sie nur noch den reduzierten Betrag an den Vermieter zahlen solle. Doch die ARGE stellte sich quer, schien so etwas wie eine „Mietminderung“ für unredlich zu halten und überwies …

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Themen: Hartz IV , Arge , Mietminderung

Erschienen 28. Oktober 2010 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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