Mietkürzung bei zu kleiner Wohnung ist erlaubt

Ist die Wohnung deutlich kleiner als im Mietvertrag steht, dürfen Mieter ihre Mietzahlung kürzen. Das gilt auch bei Zirka-Angaben, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch klarstellte. Die relativierende Angabe rechtfertigt demnach keine zusätzliche Toleranzschwelle. Die Richter bekräftigten damit ihre Rechtsprechung. Danach liegt ein Mangel vor, wenn die Wohnfläche um mehr als zehn Prozent geringer ist als im Mietvertrag angegeben. (Az: VIII Zr 144/09 – Urteil vom 10. März 2010) // //]]> Im konkreten Fall hatte ein Aachener Vermieter die Wohnfläche mit “ca. 100 Quadratmeter” angegeben. Tatsächlich war die Wohnung nur 83,19 Quadratmeter groß. Das Landgericht wollte bei der vereinbarten Wohnfläche Abwei…

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Themen: Urteil , Bgh , Bundesgerichtshof , Landgericht

Erschienen 10. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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