Mietkaution nach dem Verkauf

Verkauft der Vermieter seine Immobilie, so tritt der Käufer nicht nur in den Mietvertrag ein, sondern übermimmt auch hinsichtlich der vom Mieter geleisteten Kaution die dadurch begründeten Rechte und Pflichten des Vermieters.

Diese durch das Mietrechtsreformgesetz eingefügte Bestimmung des § 566 a BGB findet jedoch keine Anwendung, wenn zwar der dingliche Erwerb des Mietobjekts nach dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. September 2001 erfolgt ist, das diesem Erwerb zugrunde liegende schuldrechtliche Rechtsgeschäft jedoch bereits vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden ist. In diesem Fall bleibt es bei der Anwendbarkeit des § 572 BGB a.F., wonach der Erwerber nur dann zur Rückzahlung …

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Themen: Bgb , Mietvertrag , Kaution , Grundstücksübertragung , Mietkaution , Kaution Verkauf

Erschienen 29. Juli 2009 auf http://www.rechtslupe.de.

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