Mieterhöhung nur unter Beifügung einer Kopie des Mietspiegels ?
am 26.09.2006 von http://philorama.blogspot.com
Ich sitze gerade an einem Mieterhöhungsschreiben. Nach § 558a BGB ist das Mieterhöhungsverlangen in Textform zu erklären und zu begründen. Zur Begründung kann u.a. auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden. In einer ähnlichen Sache hat der örtliche Mieterverein das Schreiben mit der Begründung zurückgewiesen, das Mieterhöhungsverlangen sei nicht nachvollziehbar, weil der Mietspiegel nicht in Kopie beigefügt worden sei. Blank/Börsinghaus führen dazu aus: Der Vermieter muss grundsätzlich den Mietspiegel dem mieterhöhungsverlangen nicht beifügen, wenn der mietspiegel, mit dem das erhöhungsverlangen begründet wurde, öffentlich kostenlos zugänglich ist.... Der Mietspiegel muss aber immer dann beigefügt werden, wenn ... er käuflich erworben werden muss. (Blank/Börstinghaus 2. Aufl. 2004, § 558a BGB Rn 13)
Der Mietspiegel der stadt Heidelberg wird gegen eine Schutzgebühr von 5,-- € in den Bürgerämtern abgegeben und ist somit nicht kostenlos erhältlich. Auf der ersten Seite lacht den Benutzer folgender Hinweis an:
(c) Stadt Heidelberg. Alle Rechte vorbehalten. Abdruck (auch auszugsweise) nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Heidelberg.
Soll denn nun der Vermieter tatsächlich jedem Mieterhöhungsverlangen ein Original-Exemplar des örtlichen Mietspiegels beifügen ? Ich meine nicht. Schließlich darf sich der Vermieter in seinem Schreiben auch auf gesetzliche Vorschriften beziehen, ohne ein Original-Exemplar des …
Mietspiegel und geldwerter Vorteil
Blickpunkt Recht & Steuern / Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung…
Form des Mieterhöhungsverlangens
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine Mieterhöhung unter Verweis auf den Mietspiegel konnte bisweilen schwierig sein. Muss der Vermieter alle Gründe, die eine Einordnung in ein bestimmtes Tabellenfeld rechtfertigen, angeben ? Der BGH (BGH, Urteil vom 12.12.2007, Az. VIII ZR 11/07)…
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Übertriebene Mieterhöhung nur teilweise ungültig
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