Mieteranspruch verjährt nicht

Ansprüche des Mieters auf Beseitigung von Wohnungsmängeln verjähren nicht. Dies gilt zumindest solang der Mieter in der Mietwohnung lebt, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 104/09). Im verhandelten Fall wohnte eine Frau bereits seit rund 50 Jahren in ihrer Mietwohnung. Der Hauseigentümer entschloss sich 1990, das über der Wohnung gelegene Dachgeschoss zu einer weiteren Wohneinheit auszubauen. Allerdings war der Ausbau hinsichtlich des Schallschutzes mangelhaft. Die Mieterin der darunterliegenden Wohnung bemängelte die…

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Themen: Urteil , Bundesgerichtshof
Rechtsgebiet: Mietrecht

Erschienen 25. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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Mängelbeseitigung: Mieteranspruch verjährt nicht - bei immowelt.de

Urteil: Solange ein Mieter in seiner Mietwohnung lebt, verjähren seine Ansprüche auf Mängelbeseitigung nicht, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.