Mieter verschenkten Milliarden bei Auszug

“Millionen von Mietern haben in der Vergangenheit nach dem Auszug ihre Wohnungen renoviert, ohne dazu verpflichtet gewesen zu sein”, sagte DMB-Sprecher Ulrich Ropertz dem Tagesspiegel. “Das Geld können sie jetzt zurückfordern.”

Viele Mieter haben in ihren Mietverträgen Klauseln, nach denen sie beim Auszug ihre Wohnung renovieren müssen – egal in welchem Zustand die Räume sind. Solche starren Regelungen sind unwirksam. Das hat der BGH bereits in zahlreichen früheren Urteilen entschieden. Auch feste Fristenregelungen, nach denen die Mieter unabhängig vom tatsächlichen Renovierungsbedarf einzelne Räume in bestimmten Jahresabständen streichen oder tapezieren müssen (Beispiel: Küche, Bad alle zwei Jahre, übrige Räume alle fünf Jahre), sind unwirksam. Konsequenz: Die Mieter müssen dann gar nicht renovieren.

Anfang Juni ging der BGH dann noch einen Schritt weiter. Die höchsten deutschen Zivilrichter entschieden, dass Mieter sich ihre Renovierungskosten vom Vermieter zurückholen können, wenn sie aufgrund einer unwirksamen Renovierungsklausel beim Auszug ihre Wohnung renoviert haben (Az: VIII ZR 302/07). Praktisch heißt das…

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Themen: Rechtsprechung (d) , Rechnung , Sprecher , Tagesspiegel

Erschienen 8. Juni 2009 auf http://log.handakte.de/.

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