Mieter muss unberechtigte Eigenbedarfskündigung beweisen

Wird einem Mieter wegen Eigenbedarfs des Vermieters die Wohnung gekündigt und letzterer zieht dann doch nicht ein, so muss der Mieter beweisen, dass der Vermieter von Anfang an nicht vorhatte, die Wohnung selbst zu nutzen.

Wird einem Mieter zu Unrecht wegen Eigenbedarfs des Vermieters die Wohnung gekündigt, so hat er unter Umständen Anrecht auf Schadensersatz für seine Umzugskosten oder eine höhere Miete der neuen Wohnung. Allerdings muss der Mieter auch beweisen können, dass der Vermieter von Anfang an kein wirkliches Interesse hatte, in die Wohnung zu ziehen. Alleine der Umstand, dass der Vermieter doch nicht in die gekündigte Wohnung einzieht, reicht nicht aus, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 368/03).

Im verhandelten Fall wohnte der Vermieter in einer kleinen Kellerwohnung und der Mieter in der Erdgeschosswohnung eines Hauses. Der Vermieter kündigte seinem Mieter mit der Begründung, er wolle selbst in die größere Erdgeschosswohnung ziehen. Der…

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Themen: Rechtsprechung (d)

Erschienen 5. März 2009 auf http://log.handakte.de/.

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Pressedienst immowelt.de vom 05.03.2009

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