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Mieteinkünfte aus Baudenkmälern

am 27.08.2005 von http://www.meisen.info

Auch die Renovierung und Vermietung von Baudenkmälern kann, wie der Bundesfinanzhof nun in dem Fall einer denkmalgeschützten Windmühle entschied, zu steuerlich relevanten Verlusten aus Vermietung und Verpachtung führen.

Im Rahmen der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung ist die Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen der auf § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beruhenden typisierenden Annahme, eine langfristige Vermietung werde in der Regel letztlich zu positiven Einkünften führen, deshalb zu prüfen, weil der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermietungsobjekts sowie anfallende Schuldzinsen mittels Darlehen finanziert, die zwar nicht getilgt, indes bei Fälligkeit durch den Einsatz von parallel laufenden Lebensversicherungen abgelöst werden sollen.

Allein die historische Bausubstanz eines denkmalgeschützten …

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