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Microsoft und das Kartellrecht

am 14.10.2007 von Handakte WebLAWg

Der Fall Microsoft machte vor allem wegen des Rekordbußgeldes von fast 500 Millionen Euro Schlagzeilen. Für den Verbraucher sind die unmittelbaren Auswirkungen des jüngst vom europäischen Gericht erster Instanz erlassenen Urteils jedoch minimal. Längst ist der Windows Media Player, um dessen Kopplung mit Windows es einst ging, von der Konkurrenz überholt. Längst sind auch die Schnittstellen im Serverbereich offengelegt.
Dennoch ist das Urteil, in dem die Entscheidung der europäischen Komission gegen Microsoft jetzt bestätigt wurde, von großer juristischer Relevanz. Einmal mehr regelt es das Verhältnis von Immaterialgüterrechten zum Kartellrecht und verdeutlicht, dass der …

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Podcast: Microsoft und das Kartellrecht

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EU: Kommission begrüßt Bestätigung ihrer Microsoft-Entscheidung durch Gericht erster Instanz

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Die EU kämpft gegen das Monopol

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Handakte WebLAWg / Microsoft muss 497 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Die EU-Richter in Luxemburg bestätigten eine von der Kommission verhängte Strafe wegen Marktmissbrauchs gegen den weltgrößten Software-Konzern. Vor drei Jahren hatte die Kommission Microsoft die…

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Handakte WebLAWg / Am Montag wird das Europäische Gericht erster Instanz sein Urteil im langjährigen Kartellrechtsstreit Microsoft versus EU-Kommission verkünden. Experten erwarten eine “komplexe” Entscheidung. Eindeutige Gewinner und Verlierer werde es…

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Rainer Langenhan

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