Micky-Maus-Kamera - kann teuer werden

Total gaga, titelt die Bild-Zeitung. Da verbietet ein Gericht doch dem kleinen Kevin, mit seiner SpyCam aus dem Micky-Maus-Heft zu spielen. Weil die Nachbarn glaubten, damit überwacht zu werden. Total gaga? Nun ja, nicht wirklich. Der Junge hatte die Kamera, die recht originalgetreu daher kommt und dazu noch über ein rotes Lämpchen verfügt, auf der Nachbarn Haus gerichtet. Offensichtlich redete man nicht miteinander, sondern wandte sich sofort mit einem Unterlassungsantrag ans Gericht. Kevin hat das dann auch sofort eingesehen und die Kamera wieder aus dem Fenster genommen. Die Kosten für das ganze Verfahren sollen jetzt seine Eltern zahlen. Das ist auch - jedenfalls nach der recht dürren Nachrichtenlage - einigermaßen nachvollziehbar: Fühlt sich ein Nachbar durch eine Kamera-Attrappe überwacht, so wird hierdurch ein "Überwachungsdruck" erzeugt. Und unabhängig davon, ob dann Videoaufnahmen tatsächlich angefertigt wurden oder nicht, liegt bereits darin ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Das hatte so z.B. auch das Landgericht Bonn mit Urteil vom 16.11.2004, Aktenzeichen 8 S 139/04 entschieden. Da hier im Micky-Maus-Fall ein Gericht eingeschaltet wurde, sind Kosten entstanden. Da die Unterlassung auch gefordert werden durfte und rechtmäßig war, ist diese Entscheidung zumindest nachvollziehbar. Noch einmal zur Klarstellung: Mit Datenschutzrecht hat das zunächst einmal nichts zu tun, da Daten ja gar nicht erzeugt werden. Wobei beispielsweise in Rheinland-Pfalz Kameraattrappen …

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Themen: Datenschutz , Eltern , Kamera , Bild Zeitung , Faust , Landgericht Bonn , Micky Maus , Recht AM Bild , Spycam
Rechtsgebiet: Persönlichkeitsrecht

Erschienen 19. August 2011 auf http://klawtext.blogspot.com/.

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