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MÖGLICHST WENIG PUBLIKUM

am 23.05.2006 von http://www.lawblog.de

Aus einem “Anhörbogen”, den ein ostdeutsches Polizeipräsidium an einen Beschuldigten gesandt hat:
Falls Sie vernommen werden möchten, werden Sie gebeten, sich zur Vereinbarung eines Termins mit der angegebenen Dienststelle fernmündlich in Verbindung zu setzen.
Aber keine Telefonnummer. Weder Durchwahl. Noch Zentrale.
Da setzt aber …

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