Mezzanine sind die neue Schrottimmobilie

Die Überschrift ist natürlich sehr pointiert.

Aber nachdem jetzt schon die Staatsanwaltschaft wegen angeblichen Kapitalanlagebetrugs bei der Commerzbank durchsucht (FTD, 29.04.2011: http://www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/:mezzanine-zertifikate-staatsanwaltschaft-durchsucht-commerzbank/60045546.html), sieht es so aus, als würde die nächste Klagewelle gegen Banken, andere Finanzdienstleister und Unternehmen wegen Aufklärungspflichtverletzung möglicherweise im Bereich der Mezzanine erfolgen.

Die meisten Leute, die den Begriff „Mezzanin“ hören, schütteln erstmal verständnislos den Kopf. Was soll das sein? Bei „Genussrecht“ oder „Genussschein“ klären sich die Mienen etwas auf; das hat man zumindest in unternehmerischen Kreisen schon mal gehört und auch dem nicht-unternehmerischen Leser sollte der Begriff im Wirtschaftsteil seiner überregionalen Tageszeitung schon das eine oder andere Mal untergekommen sein.

Allgemein formuliert, ist Mezzanin eine Form von Unternehmensfinanzierung. Statt sich ein Darlehen von der Bank geben zu lassen, lässt sich der Unternehmer Geld von verschiedenen Anlegern geben und verspricht dafür – meist gewinnabhängig – Zinsen. Daher der Begriff „Genussrecht“ oder „Genussschein“. Soweit so einfach.

Früher wurden Genussrechte nur von Großunternehmen ausgegeben. Aber im Zuge der Kreditkrise wuchs auch der Bedarf des Mittelstands an Finanzierungsmitteln. Und so öffnete sich der Markt. Zumal Mezzanine sich auch noch hübsch in der Bilanz machen, weil sie je nach Gestaltung wie Eigenkapital bewertet werden.

Wenn man dem Internet glauben darf, sollen in den Jahren 2004 – 2007 zwischen 4,4 und 5 Milliarden Euro Mezzanine-Kapital an rund 700 Unternehmen ausgezahlt worden sein. Das wären im Schnitt pro Unternehmen ca 5 – 7 Mio. Euro Finanzierung. Wenn ich die Berichte richtig lese, handelt es sich bei diesen Zahlen wohl nur um die Mezzanine, die von Banken begleitet ausgegeben wurden. Daneben gibt es aber auch noch einen gar nicht so kleinen Bereich, in dem sich die Unternehmen bei der Kapitalsuche von mehr oder weniger seriösen Finanzdienstleistungsunternehmen haben unterstützen lassen.

Die Mezzanine haben eine Laufzeit von 5 bis 10 Jahren; d.h. die Rückzahlung ist entweder schon fällig oder steht demnächst an. Da es die Konjunktur in den vergangenen Jahren mit vielen Unternehmen nicht allzu rosig gemeint hat, stehen viele Unternehmen jetzt vor einem großen Problem, weil sie nicht wissen, wie sie die Rückzahlung stemmen sollen.

So überrascht es nicht, dass so langsam die ersten Urteile veröffentlicht werden, in welchen sich die Gerichte damit befassen, was so alles bei einem Genussrecht schief laufen kann. Wenn das Genussrechtskapital am Ende der Laufzeit nicht zurückgezahlt werden kann, fragt sich der Investor natürlich, wen er dafür haftbar machen kann. Wurden keine oder nur niedrige Gewinne oder Zinsen bez…

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Themen: Haftung , Bilanz , Tageszeitung , Commerzbank , Zertifikate , Genussrecht , Aufklärungspflicht , Mezzanine , Lösungen Für Gläubiger , Lösungen Für Unternehmer , Genussrechts-kapital , Genussschein , Mezzanin
Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht

Erschienen 2. Mai 2011 auf http://huebnerrecht.wordpress.com.

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