Meta-Verfassungsrecht

Dass die österreichische Verfassunsglandschaft unübersichtlich ist, ist bekannt. (Vielleicht auch nicht: — es ist jedenfalls so. Neben einem zentralen “Grundgesetz”, dem Bundes-Verfassungsgesetz (man beachte den Bindestrich), gibt es unzählige weitere Bundesverfassungsgesetze (ohne Bindestrich) und buchstäblich tausende Verfassungsbestimmungen in einfachen Bundesgesetzen.)

Mit dem heute im Bundesgesetzblatt veröffentlichten “12. Bundesverfassungsgesetz über den Abschluss des Vertrages über eine Verfassung für Europa” (BGBl. Nr. I 12/2005 ) macht es sich der Gesetzgeber aber dann doch recht einfach:

Bestimmungen des Vertrages, durch die Verfassungsrecht geändert wird, brauchen darin nicht als „verfassungsändernd“ bezeichnet werden.

Dass das zur Überschaubarkeit des formellen Verfassungsrechts nicht gerade beiträgt, versteht sich von selbst.

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Themen: Bundesgesetzblatt

Erschienen 30. März 2005 auf http://www.aktenvermerk.at.

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